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Altersklassen
Ab U12 werden immer zwei Jahrgänge in einer Altersklasse zusammengefasst.
Saisonbezogene Jahrgangseinteilung
Auszüge aus der DBB-Jugendspielordnung (Mai 2004):
§2 Altersklasseneinteilung
Im Jugendbereich gelten folgende Altersklasseneinteilungen:
- U20-Jugendliche nicht älter als 19 Jahre
- U19-Jugendliche nicht älter als 18 Jahre
- U18-Jugendliche nicht älter als 17 Jahre
- U17-Jugendliche nicht älter als 16 Jahre
- U16-Jugendliche nicht älter als 15 Jahre
- U15-Jugendliche nicht älter als 14 Jahre
- U14-Jugendliche nicht älter als 13 Jahre
- U13-Jugendliche nicht älter als 12 Jahre
- U12-Jugendliche nicht älter als 11 Jahre
- U11-Jugendliche nicht älter als 10 Jahre
- U10-Jugendliche nicht älter als 9 Jahre
- U9-Jugendliche nicht älter als 8 Jahre
- U8-Jugendliche nicht älter als 7 Jahre
- U8-Jugendliche nicht älter als 7 Jahre
Stichtag ist jeweils der 31.12. des laufenden Spieljahres
§4 Einsatz-, Spielberechtigung von Jugendlichen
- Jugendliche der Altersklassen U15 bis U20 sind jeweils in ihrer und allen
älteren Altersklassen sowie im Rahmen der DBB-Seniorenspielordnung im
Seniorenspielbetrieb spielberechtigt. Die Spielberechtigung von U15/U16-
Jugendlichen für den Seniorenspielbetrieb ist beim jeweiligen Landesverband
durch den Verein zu beantragen und wird durch die Genehmigung
nachgewiesen. - Jugendliche der Altersklasse U14 sind bis einschließlich der Altersklasse U19
spielberechtigt. Die Spielberechtigung für die Altersklassen U18 bzw. U19 ist
beim jeweiligen Landesverband durch den Verein zu beantragen und wird
durch eine Genehmigung erlangt. - Jugendliche der Altersklasse U13 sind bis einschließlich der Altersklasse U18
spielberechtigt. Die Spielberechtigung für die Altersklassen U17 bzw. U18 ist
beim jeweiligen Landesverband durch den Verein zu beantragen und wird
durch eine Genehmigung erlangt. - Jugendliche der Altersklasse U12 sind bis einschließlich der Altersklasse U15
spielberechtigt. Eine Spielberechtigung für die Altersklasse U16 ist beim
jeweiligen Landesverband durch den Verein zu beantragen und kann durch
eine Genehmigung erlangt werden.