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Meldung

Für die Wettbewerbe des NBV und seiner Regionen, werden vom NBV Ausschreibungen veröffentlicht, mit den Regelungen der Wettbewerbe und zur Meldung der Mannschaften. Die Mannschaftsmeldung für die BG BiBA erfolgt durch den/die Sportwart*in, in Absprache mit den Trainern bzw. Mannschaftsverantwortlichen und dem Leitungsteam.

Interne Regelung

Um den Spielbetrieb durchführen zu können, müssen alle am Spielbetrieb teilnehmenden Mannschaften der BG BiBA Aufgaben/Pflichten übernehmen.

Ansprechpartners

Jedes Team der BG BiBA muss Jemanden benennen, der für das Leitungsteam und die Funktionsträger der BG BiBA, sowie für Externe als Ansprechpartner dient. Das muss nicht zwingend die/der Trainer*in sein.

Schiedsrichter

Für den Spielbetrieb sind Schiedsrichter zwingend notwendig. Damit besteht natürlich eine Verpflichtung für alle am Spielbetrieb teilnehmenden Mannschaften, ihrerseits ausreichend Schiedsrichter zur Sicherstellung des Spielbetriebs abzustellen. Für Kinder- und Jugendteams der Altersklassen U15 und jünger, muss die Schiedsrichtergestellungspflicht von den älteren Mannschaften übernommen werden.

Daraus ergibt sich folgende Staffelung zur Stellung der Schiedsrichter:

  • Ab U16 mindestens 2 Schiedsrichter
  • Seniorenteams mindestens 3 Schiedsrichter (mind. eine D-Lizenz)

Zur Erfüllung der vereinsinternen und externen SR-Gestellungspflicht gelten folgenden Regeln und Abläufe:

  • Jede Mannschaft hat seine Schiedsrichter aus dem Kreis seiner für die kommende Saison vorgesehenen Spieler und Betreuer namentlich zu benennen.
  • Die genannten Schiedsrichter müssen noch keine SR-Basis-Lizenz (LS-E) besitzen. Diese kann im Rahmen des nächsten SR-Ausbildungslehrgangs erworben werden. Die Teilnahme am nächsten Lehrgang ist für den namentlich genannten SR verpflichtend. Ein Tausch dieses genannten Spielers ist aber noch bis zum Ablauf der Anmeldefrist möglich. Gleiches gilt für den Erwerb der DBB-Lizenz.
  • Für jeden „fehlenden“ Schiedsrichter zahlt die Mannschaft vor Ablauf der Meldefrist jeweils 300 EUR.
  • Für eine „fehlende“ DBB-Lizenz (LS-D) zahlt die Mannschaft vor Ablauf der Meldefrist 100 EUR. Diese Regelung wird erstmalig zur Saison 2017/2018 angewendet.
  • Freie Schiedsrichter ohne Mannschaftszuordnung werden den Jungendmannschaften zugeordnet.
  • Eine finale Meldung der Mannschaft zum Spielbetrieb findet erst nach Eingang dieses Betrags statt.
Kampfgericht

Jede am Spielbetrieb teilnehmende Mannschaft, ab der Altersklasse U14, ist verpflichtet die Aufgaben des Kampfgerichtes wahrzunehmen. Weitere Informationen zum Thema, können der Seite „Kampfgericht“ entnommen werden.

Zur Erfüllung der Pflicht ist insbesondere auf folgende Punkte zu achten:

  • Wahrnehmung der zugeteilten Kampfgerichtsansetzungen
  • Jede zum Kampfgericht eingeteilte Person muss die jeweilige Aufgabe beherrschen
  • Anwesenheit des Kampfgerichtes 30 Minuten vor Spielbeginn
Weiteres
  • Erfüllung der Regelungen der jeweils gültigen Spielordnungen und Ausschreibungen
  • Vermeidung von Strafen und Strafgelder

Internes Formular

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